Häufig gestellte Fragen


Was benötige/n ich/wir, um eine logopädische Therapie erhalten zu können?

Hierzu ist eine Heilmittelverordnung oder eine Privatverordnung Ihres Arztes erforderlich. Es gibt auch Selbstzahlerleistungen wie z.B. Stimmcoaching, die keine Verordnung benötigen. Wir informieren Sie hierüber gerne telefonisch oder per Email. Sollten Sie noch unsicher sein, ob eine Therapie notwendig ist, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon: 05304/ 918599 -wir beraten Sie gerne.


Wie erhalte/n ich/wir eine Verordnung?

Logopädie befasst sich mit Störungen der Kommunikation bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen: Kinderärzte, Allgemeinärzte, HNO-Ärzte, Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie, Neurologen, Internisten, Zahnärzte und Kieferorthopäden. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten. Patienten über dem 18. Lebensjahr müssen eine gesetzlich geregelte Zuzahlung leisten, die 10% des Verordnungswertes entspricht.


Werden auch Hausbesuche durchgeführt?

Hausbesuche sind aus medizinischen Gründen möglich. Der verordnende Arzt muss dies auf der Heilmittelverordnung vermerken.